Allgemeine Geschäftsbedingungen Thinking Marketing

1. Begriffsdefinition In dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mit den nachfolgenden Begriffen das folgende gemeint, es sei denn etwas anders wurde ausdrücklich vereinbart. Auftraggeber: die Gegenseite von Thinking Marketing. Vereinbarung: die Vereinbarung zur Dienstleistung.

2. Allgemein

2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen Thinking Marketing und dem Auftraggeber, wo Thinking Marketing die Allgemeine Geschäftsbedingungen als geltend hat befunden. Abweichungen oder Ausnahmen von diesen Geschäftsbedingen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit beiden Parteien ist abgesprochen
2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Vereinbarungen mit Thinking Marketing wenn hierfür Dritte in Anspruch genommen werden.
2.3 Abweichungen von dem Geschäftsbedingen gelten nur wenn diese schriftlich übereingekommen sind.
2.4 Der Geltungsbereich von einem eventuellen Einkauf oder andere Bedingungen durch den Auftraggeber werden ausdrücklich von der Hand gewiesen.
2.5 . Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Thinking Marketing und der Auftraggeber werden sich nach gemeinsamer Überlegung auf neue Klauseln einigen, als Ersatz für die nichtige oder unwirksame Klausel, wobei die neue Klausel dem Sinn und die Tragweite der ursprünglichen Klausel so nahe wie möglich kommt.

3. Angebote und Kostenvoranschläge
3.1 Alle Angebote sind freibleibend, außer wenn im Angebot eine Annahmefrist ist genannt.
3.2 Die durch Thinking Marketing gemachten Kostenvoranschläge sind freibleibend; diese gelten für eine Dauer von 30 Tagen, sofern nichts anderes ist angegeben. Thinking Marketing ist nur an die Kostenvoranschläge gebunden wenn diese innerhalb von 30 Tagen werden bestätigt, sofern nichts anderes ist angegeben.
3.3 Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschläge sind exklusiv Mehrwertsteuer und anderen staatlichen Abgaben, es sei denn es ist anders angegeben.
3.4 Falls die Annahme des Angebotes auf unbedeutenden Punkten abweicht von dem im Kostenvoranschlag genannten Angebot ist dies für Thinking Marketing nicht bindend. Die Vereinbarung trifft nicht zu auf dieses Abweichende Angebot, es sei denn Thinking Marketing gibt etwas anderes an.
3.5. Ein zusammengestellter Kostenvoranschlag verpflichtet Thinking Marketing nicht dazu ein Teil von dem Auftrag zu erledigen gegen einen gleichen Anteil des Preises.
3.6. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
3.7. Thinking Marketing behält sich das Recht vor jedes Angebot nach der Annahme zu widerrufen.
3.8. Offensichtliche Schreibfehler und/oder Irrtümer in Angebote in durch Thinking Marketing gesendeten E-Mails sowie in anderem Material sind nicht verbindlich für Thinking Marketing. Thinking Marketing ist auf keiner Weise haftbar für Schaden als Folge eines solchen Irrtums oder Schreibfehler.

4. Ausführung der Vereinbarung
4.1. Thinking Marketing wird die Vereinbarung nach bestem Willen ausführen. Das ein oder andere auf Grund zum aktuellen Stand der Wissenschaft. Thinking Marketing hat eine Handlungspflicht gegenüber dem Auftraggeber, nie eine Erfolgspflicht.
4.2. Wenn es für eine gute Erfüllung der Vereinbarung erforderlich ist, ist Thinking Marketing berechtigt Dritte anzustellen.
4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür dass alle Daten wo Thinking Marketing angibt dass diese erforderlich sind oder bei Daten wo der Auftraggeber erwarten kann das diese notwendig sind, zeitig an Thinking Marketing werden weiter geleitet. Falls die notwendigen Daten nicht rechtzeitig an Thinking Marketing weitergeleitet werden, behält Thinking Marketing sich das Recht vor die Erfüllung der Vereinbarung aufzuschieben und/oder wegen der Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten nach dem üblichen Tarif dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4.4. Thinking Marketing ist nicht haftbar für Schaden, jeweiliger Art, wenn Thinking Marketing ausgegangen ist von falschen und/oder unvollständige Daten, übermittelt durch den Auftraggeber. Es sei denn der Fehler oder die Unvollständigkeit war für Thinking Marketing offensichtlich.
4.5. Falls abgesprochen ist dass die Vereinbarung in verschiedenen Phasen wird ausgeführt, kann Thinking Marketing die Ausführung der nächsten Phase aufschieben bis der Auftraggeber das Resultat der vorherigen Phase schriftlich hat genehmigt.
4.6. Falls Thinking Marketing oder durch Thinking Marketing eingestellte Dritte im Rahmen auszuführender Arbeiten auf dem Gelände vom Arbeitgeber oder auf einem vom Arbeitgeber angegebenen Gelände arbeiten, gewährleistet der Arbeitgeber kostenlos die von den Mitarbeitern gewünschten Vorrichtungen.
4.7. Auftraggeber stellt Thinking Marketing von jeglicher Haftung frei für eventuellen Forderungen von Dritte, die im Rahmen der Ausführung des Auftrages schaden tragen, und welche an den Auftraggeber zuzurechnen sind.

5. Ändern der Vereinbarung
5.1. Falls während der Ausführung der Vereinbarung gemerkt wird dass es notwendig ist die Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, werden beide Parteien nach gemeinsamer Überlegung die Vereinbarung schriftlich anpassen.
5.2 Falls Parteien übereinstimmen dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann dies Einfluss haben auf den Zeitpunkt wann die Arbeiten abgeschlossen werden.
5.3. Falls die Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen haben wird, wird Thinking Marketing den Auftraggeber hierüber vorher aufklären.
5.4. Falls ein festes Honorar vereinbart worden ist, wird Thinking Marketing angeben in wie weit die Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung ein Überschreiten vom vorgesehenen Honorar zur Folge haben wird.
5.5. Abweichend von Absatz 5.3. wird Thinking Marketing keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen wenn die Änderungen oder Ergänzungen die Folge ist von Umständen die Thinking Marketing zur Last gelegt werden können.

6. Vertragslaufzeit; Ausführungszeit
6.1. Die Vereinbarung zwischen Thinking Marketing und dem Auftraggeber ist befristet, es sei denn aus der Art der Vereinbarung ginge etwas anders hervor oder Parteien haben ausdrücklich etwas anders vereinbart.
6.2. Ist innerhalb der Laufzeit einer Vereinbarung für die Ausführung einer Tätigkeit ein Frist festgelegt worden, und findet eine Überschreitung dieser Frist statt, muss der Auftraggeber Thinking Marketing schriftlich ermahnen.

7. Honorar
7.1. Parteien können bei der Vereinbarung ein festes Honorar festlegen.
7.2. Falls kein Honorar festgelegt wird, wird das Honorar festgestellt auf Grund der getätigten Arbeitsstunden. Das Honorar wird berechnet nach dem üblichen Stundensatz von Thinking Marketing, geltend für die Zeit der Dienstleistung, es sei denn ein abweichender Stundensatz wurde vereinbart.
7.3. Das Honorar und alle Kostenvoranschläge ist exklusiv Mehrwertsteuer.
7.4. Bei Aufträgen mit einer längeren Laufzeit als drei Monate, wird der fällige Betrag periodisch in Rechnung gestellt.
7.5. Falls Thinking Marketing sich mit dem Auftraggeber auf ein festes Honorar oder einen festen Stundensatz geeinigt hat, ist Thinking Marketing trotzdem berechtigt dieses Honorar oder diesen Stundensatz zu erhöhen.
7.6 Außerdem darf Thinking Marketing das Honorar erhöhen wenn während der Ausübung der Dienstleistung gemerkt wird dass die ursprünglich vereinbarte Arbeit oder der zu erwartender Arbeitsaufwand falsch eingeschätzt wurde beim Schließen der Vereinbarung, und dies nicht Thinking Marketing anzulasten ist, so das nicht von Thinking Marketing erwarten werden kann dass er die vereinbarte Arbeit leistet gegen das ursprünglich vereinbarte Honorar. Thinking Marketing wird dem Auftraggeber in diesem Fall in Kenntnis setzen über das Absicht das Honorar oder den Stundensatz zu erhöhen. Thinking Marketing wird den Umfang und das Datum ab wann die Erhöhung gilt, mitteilen.

8. Bezahlung
8.1. Die Bezahlung muss innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum geschehen auf eine durch Thinking Marketing genannte Weise in der gleichen Währung worin auch deklariert worden ist. Beschwerden gegen die Höhe der Deklaration verzögern nicht die Bezahlungspflicht.
8.2. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen bezahlt, ist der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber muss Verzugszinsen zahlen in der Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn die Gesetzlichen Zinsen sind höher, in dem Fall gilt der Gesetzliche Zinssatz. Ab dem Moment in dem der Auftraggeber in Verzug ist, bis zur Bezahlung des vollständigen Betrages werden Verzugszinsen über die Geldforderung in Rechnung gestellt. Kosten zur Erinnerung: Erste Erinnerung: € 7,5, zweite Erinnerung € 15,00, dritte und letzte Erinnerung € 25,00.
8.3. Im Falle der Liquidation, Konkursverfahren, Pfändung oder gerichtlichen Vergleichsverfahren des Auftraggebers sind die Forderungen von Thinking Marketing beim Auftraggeber sofort fällig.
8.4. Thinking Marketing hat das Recht die Zahlung vom Auftraggeber zu verrechnen, zuerst abzüglich der Kosten, danach abzüglich der noch ausstehenden Zinsen und zum Schluss abzüglich der Hauptsumme und den Stückzinsen. Thinking Marketing kann ohne selber in Verzug zu geraten, ein Angebot zur Zahlung ablehnen, falls der Auftraggeber eine andere Reihenfolge der Anrechnungen hat. Thinking Marketing kann die komplette Rückzahlung des Hauptbetrages weigern wenn nicht auch die noch offenstehenden und ausstehenden Zinsen, als auch die Kosten abgedeckt werden.
8.5. Durch die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Auftraggeber ebenso mit dem Gebrauch von elektronischen Rechnungen einverstanden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle durch Thinking Marketing gelieferten Ware, darunter fallen auch Entwurfe, Skizzen, (digitale) Bestände, etc., bleiben Eigentum von Thinking Marketing, es sei denn der Auftraggeber ist alle nachfolgenden Verpflichtungen aus denen mit Thinking Marketing geschlossenen Vereinbarungen nachgekommen.
9.2. Der Auftraggeber ist nicht befugt Ware die unter einem Eigentumsvorbehalt fällt zu verpfänden, oder auf andere Art zu bearbeiten.
9.3. Falls Dritte eine unter Eigentumsvorbehaltene Ware in Beschlag nehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet Thinking Marketing so schnell wie möglich hierüber in Kenntnis zu setzen.
9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern gegen Brandschaden, Explosion- und Wasserschaden, des Weiteren soll die Ware Diebstahlversichert sein und die Versicherungspolice auf Anforderung zur Einsichtnahme bereitstellen.
9.5. Durch Thinking Marketing gelieferte Ware, die laut Absatz 9.1. unter einem Eigentumsvorbehalt fällt, darf nur im Rahmen einer normale Geschäftstätigkeit weiter verkauft werden und nicht als Bezahlmittel benutzt werden.
9.6. Für den Fall das Thinking Marketing sein in diesem Artikel genanntes Eigentumsrecht nutzen möchte, gibt der Auftraggeber jetzt schon sein bedingungsloses und unwiderrufliches Einverständnis an Thinking Marketing oder an die durch Thinking Marketing angewiesenen Dritte um alle Orte zu betreten wo der Eigentum von Thinking Marketing sich befindet und die Ware mit zurückzunehmen.

10. Betreibungskosten
10.1 Ist der Auftraggeber in Verzug mit dem nachkommen seiner Verpflichtungen, dann werden alle angemessenen außergerichtliche Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Falls der Auftraggeber in Verzug bleibt, bei Bezahlung einer Geldsumme riskiert er eine Geldbuße von 15 % über den noch fälligen Betrag. Mit einem Minimum von € 40,000.
10.2. Falls Thinking Marketing höhere Ausgaben hatte, welche notwendig waren, müssen auch diese Ausgaben vergütet werden.
10.3 Die eventuellen gerichtliche Kosten und ausführungskosten werden auch dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
10.4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Zinsen die anfallen bei den Betreibungskosten.

11. Forschung, Widerrufsrecht
11.1 Beschwerden über geleistete Arbeit müssen vom Auftraggeber innerhalb 8 Tage nach der Entdeckung, und spätestens 14 Tage nach der Fertigstellung der Arbeit schriftlich gemeldet werden an Thinking Marketing, es sei denn der Auftraggeber kann glaubhaft machen dass er die Beschwerde nicht eher melden konnte. Die Mängelliste muss so detailliert wie möglich beschreiben welche Mängel es gibt, so das Thinking Marketing angemessen reagieren kann.
11.2. Falls die Beschwerde begründet ist, wird Thinking Marketing die Arbeiten weiterhin ausführen wie vereinbart, insofern der Auftraggeber dies nicht als sinnlos ansieht. Das letzte müsste durch den Auftraggeber schriftlich festgelegt werden.
11.3. Falls das weiterhin ausführen der Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, ist Thinking Marketing nur haftbar innerhalb der Grenzen von Artikel 16.

12. Kündigung
12.1. Beide Parteien können die Vereinbarung jeder Zeit schriftlich widerrufen.
12.2. Falls die Vereinbarung zwischenzeitlich widerrufen wird durch den Auftraggeber, nachdem die Vereinbarung geschlossen wurde und bevor Fertigstellung, hat Thinking Marketing das Recht auf Entschädigung, es sei denn an der Kündigung der Vereinbarung trifft Thinking Marketing eine Schuld. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet zur Zahlung der Rechnung für die bis dahin getätigte Arbeit + 10 % von dem vereinbarten Honorar.
12.3. Falls die Vereinbarung zwischenzeitlich gekündigt wird durch Thinking Marketing, wird Thinking Marketing in Absprache mit dem Auftraggeber dafür sorgen dass die Arbeit die noch erledigt werden muss an Dritte wird weitergereicht, es sei denn die Kündigung ist dem Auftraggeber zuzurechnen.
12.4. Falls die Übertragung der Arbeit für Thinking Marketing zusätzliche Kosten bedeutet, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

13. Aufschiebung und Kündigung
13.1. Thinking Marketing ist befugt das Einhalten der Verpflichtung aufzuschieben oder die Vereinbarung zu widerrufen falls: Auftraggeber die Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht einhält. Nach dem Schließen der Vereinbarung, Thinking Marketing Kenntnis genommen hat von bestimmten Umständen die Grund zur Annahme haben dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Falls es gute Gründe gibt zu befürchten dass der Auftraggeber nur einen Teil seiner Pflicht nachkommt, ist die Aufschiebung nur zulässig insofern die Nichterfüllung fälliger Leistungen seitens des Auftraggebers dies rechtfertigt. der Auftraggeber beim Schließen der Vereinbarung eine Garantie gegeben hat für die Erfüllung seiner Verpflichtung und diese Garantie unzureichend ist.
13.2. Thinking Marketing ist befugt die Vereinbarung zu kündigen wenn sich Umstände vor tun die von solcher Art sind dass die Einhaltung der Vereinbarung nach Treu und Glauben nicht länger verlangt werden kann, oder wenn sich andere Umstände ergeben die von solcher Art sind dass des Einhalten der Vereinbarung nicht erwartete werden darf.
13.3. Falls die Vereinbarung widerrufen wird, sind die Forderungen von Thinking Marketing auf den Auftraggeber sofort fällig. Falls Thinking Marketing das nachkommen der Verpflichtung aufschiebt, behält er seinen Anspruch aus dem Gesetz.
13.4. Thinking Marketing behält sich immer das Recht vor Schadenersatz zu fordern.

14. Rückgabe der zur Verfügung gestellten Ware
14.1. Falls Thinking Marketing dem Auftraggeber Ware zur Verfügung gestellt hat zur Ausübung der Vereinbarung, muss der Auftraggeber die gelieferte Ware innerhalb von 14 Tage in original zustand und ohne irgendwelche Mängel, komplett zurückgeben. Falls der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt, werden alle hieraus resultierenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
14.2. Falls der Auftraggeber, egal aus welchem Grund, nach einer Abmahnung immer noch in Verzug ist mit der in 14.1 genannten Verpflichtung, hat Thinking Marketing das Recht den hieraus entstandenen Schaden und die entstandenen Kosten, wie die Kosten für Ersatz dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

15. Haftbarkeit
15.1. Falls Thinking Marketing haftbar ist, dann ist die Haftbarkeit beschränkt auf das was in diesem Artikel steht.
15.2. Falls Thinking Marketing haftbar ist für den direkten Schaden, dann ist die Haftbarkeit beschränkt bis maximal zweimal den Deklarationsbetrag, oder den Teil des Auftrages worauf die Haftbarkeit sich bezieht, bis maximal € 3.000 (Dreitausend Euro). Die Haftbarkeit ist zu jeder Zeit beschränkt bis zu dem Betrag der die Versicherung von Thinking Marketing in dem Falle auszahlen wird.
15.3. Anders als in 15.2. steht, wird bei einem Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monate die Haftbarkeit weiter beschränkt auf das Honorar der letzten sechs Monate.
15.4. Mit direktem Schaden wird gemeint: Die Kosten zur Feststellung der Ursache und den Umfang des Schadens, insofern die Feststellung sich bezieht auf den Schaden laut dieser Klausel; De möglichen Unkosten die gemacht worden sind um die mangelnde Leistung von Thinking Marketing in Einklang zu bringen mit der Vereinbarung, es sei denn sie können Thinking Marketing nicht zugerechnet werden; Kosten, gemacht zur Abwendung oder Einschränkung von Schäden, wenn der Auftraggeber nachweisen kann das diese Kosten haben beigetragen zur Reduzierung des direkten Schadens wie beschrieben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.5. Der Auftraggeber muss den Schaden innerhalb von 14 Tage nach der Lieferung bei Thinking Marketing melden.
15.6. Im Falle höherer Gewalt ist Thinking Marketing nicht haftbar für den durch den Auftraggeber gelittenen Schaden.
15.7. Thinking Marketing ist nicht haftbar für indirekten Schaden, hierunter fallen Folgeschäden, verpasste Ersparnisse, Umsatzverlust und Betriebsstagnation.
15.8. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen für direkten Schaden gelten nicht bei Absicht oder grober Schuld von Thinking Marketing oder seine Angestellten.

16. Gewährleistung
16.1. Der Auftraggeber gewährleistet dass Thinking Marketing nicht haftbar ist für Forderungen von Dritte mit Bezug auf den Geistigem Eigentum bei vom Auftraggeber bereitgestelltes Material oder Daten, die bei der Ausübung der Vereinbarung benötigt werden.
16.2. Falls der Auftraggeber an Thinking Marketing Informationsträger, Elektronische Bestände oder Software etc. gibt, garantier der Auftraggeber dass diese kein Virus oder einen anderen Mangel haben.

17. Risikoübergang
17.1. Das Verlustrisiko oder Beschädigungsrisiko vom Ware überträgt sich auf den Auftraggeber wenn die Ware juristisch und/ oder tatsächlich an den Auftraggeber geliefert wurde und somit in der Macht des Auftraggebers ist oder in der Macht von einem durch den Auftraggeber angewiesenen Dritten.

18. Höhere Gewalt
18.1. Parteien sind nicht verpflichtet die Vereinbarung zu erfüllen, wenn sie hieran gehindert werden und es nicht zurückzuführen ist auf Schuld, und es weder kraft des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der Verkehrsauffassung ihre Schuld ist.
18.2. Unter höhere Gewalt wird in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung verstanden, neben dem was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sagt, alle externe Ursachen, vorhergesehen oder nicht, worauf Thinking Marketing keinen Einfluss nehmen kann, und daher nicht in der Lage ist seine Pflicht zu erfüllen.
18.3. Thinking Marketing hat das Recht sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn Umstände eintreten die eine weitere Erfüllung der Vereinbarung verhindern nachdem Thinking Marketing seine Verpflichtungen hätte verfüllen müssen.
18.4. Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Falls dieser Zustand länger dauert als zwei Monate, hat jede Partei das Recht die Vereinbarung zu kündigen, ohne die Pflicht den Schaden der anderen Partei zu erstatten.
18.5. Falls Thinking Marketing zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt schon einen Teil seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung ist nachgekommen oder nachkommen wird und der nachgekommene Teil einen selbständigen Wert hat, hat Thinking Marketing das Recht den nachgekommenen Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber muss dies sehen als eine separate Vereinbarung und die Rechnung bezahlen.

19. Geheimhaltung
19.1. Beide Parteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet bei allen vertraulichen Informationen die sie im Rahmen der Vereinbarung von einander oder aus anderer Quelle bekommen haben. Informationen gelten als vertraulich wenn die andere Partei dies mitgeteilt hat oder wenn sich dies ergibt aus der Art der Information.
19.2. Falls, auf Grund einer gesetzlichen Regelung oder einem Richterlichen Urteil Thinking Marketing vertrauliche Informationen an einem durch das Gesetz oder durch einem Richter angewiesenen Dritten weiter gibt und Thinking Marketing sich nicht kann berufen auf ein gesetzliches Verweigerungsrecht oder auf ein durch ein Richter anerkanntes Verweigerungsrecht, ist Thinking Marketing nicht haftbar und ist die Gegenseite nicht befugt die Vereinbarung zu widerrufen auf Grund von hierdurch entstandenen Schaden.

20. Geistiger Eigentum und Urheberrecht
20.1. Unbeschadet der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält Thinking Marketing sich das Recht und die Befugnis vor die ihm zukommen auf Grund des Urheberrechts.
20.2. Alle durch Thinking Marketing ausgehändigten Stücke, wie zum Beispiel Berichte, Gutachten, Vereinbarungen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software etc. dürfen nur durch den Auftraggeber benutzt werden und dürfen nicht vom Auftraggeber ohne schriftliche Einwilligung von Thinking Marketing vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weiter gereicht werden, es sei denn aus der Art der Stücke geht etwas anderes hervor.
20.3. Thinking Marketing behält sich das Recht vor durch die Ausübung der Beschäftigung errungenem Wissen für andere Zwecke zu benutzen, sofern hierbei keine vertrauliche Informationen an Dritte weiter gereicht werden.

21. Exempel
21.1 Ist an dem Auftraggeber ein Exempel gezeigt oder gegeben worden, gilt dies nur als eine Andeutung, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart worden dass das Produkt dass geliefert werden soll damit übereinstimmt.

22. Uneinigkeiten
22.1 Es wird die ausschließliche Gerichtbarkeit des Gerichts im Standort von Thinking Marketing festgelegt, es sei denn der 'kantonrechter' ist befugt. Nichtsdestotrotz behält Thinking Marketing sich das Recht vor die Uneinigkeiten vorzulegen bei einem durch das Gesetz vorgeschriebenem Richter.
22.2. Parteien werden erst zum Richter gehen zur Schlichtung der Uneinigkeiten wenn sie sich alle Mühe gegeben haben die Uneinigkeiten untereinander zu regeln.
22.3 Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Gerichtlichen Urteil als nichtig oder unwirksam befunden werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.

23. Rechtswahl
23.1. Jede Vereinbarung zwischen Thinking Marketing und dem Auftraggeber unterliegt dem Niederländischem Recht.

24. Änderungen, Erklärung und Fundort der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
24.1. Thinking Marketing behält sich das Recht vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
24.2 Es gilt immer nur die Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die geltend war zum Zeitpunkt der Schließung der Vereinbarung.

Thinking Marketing
Benzenraderweg 250 
6417 SZ Heerlen/Niederlande
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Handelsregister 60710470

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